
Das Land Rheinland-Pfalz hat 1996 entschieden, die Bauverwaltung des Landes in einen Landesbetrieb
i.S. § 44 LHO zu überführen: Betroffen hiervon sind die ehemaligen Staatsbauämter, die in einen Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" (LBB) umgewandelt wurden.
Die OFD / Abteilung BAU bleibt im wohlverstandenen Interesse des Bundes als klassische Verwaltung bestehen. Entsprechende Vereinbarungen mit dem Bund (BMF, BMVBS, BMVg) über die Erledigung der Aufgaben und deren Vergütung sehen im wesentlichen eine Abwendung von der bisherigen "Istkostenerstattung" vor, an deren Stelle eine Vergütung auf HOAI-Basis tritt.
Ein neu installiertes Angebots-, Auftrags- und Rechnungswesen trägt diesen Vorgaben Rechnung und soll dazu beitragen, das Kostenbewußtsein der Projektbeteiligten zu intensivieren und die Effizienz des Verwaltungshandelns zu optimieren.
In diesem Sinne wirkt die OFD / GBB als Auftraggeber, der neu geschaffene Landesbetrieb als Auftragnehmer.